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Mieter:innen-Pflichten

Die Mieterin versichert mit der Bestätigung, dass sie nicht im Auftrag eines anderen Veranstalters handelt. Die Mieterin ist nicht berechtigt, die Räume Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten.

Die Mieterin hat für einen ordnungsgemässen Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen. Sie trägt das gesamte Risiko der Veranstaltung einschliesslich der Vor- und Nachbereitung. Sie ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften und behördlichen Auflagen verantwortlich.

Die Mieterin beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz und übernimmt die Haftung für deren Einhaltung.

Wenn notwendig: Die Anmeldung und Gebührenzahlung bei der SUISA (Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik) ist Angelegenheit der Mieterin.

Die Mieterin haftet für alle Personen- oder Sachschäden, die sie oder ihre Mitarbeiter:innen oder sonstige Vertragspartner:innen sowie Teilnehmende an der Veranstaltung verursachen. Insbesondere haftet die Mieterin für Schäden an Einrichtungsgegenständen und technischer Ausstattung der Mieträume, die durch fahrlässigen bzw. unsachgemässen Umgang entstanden sind.

Die WerkStadt Lorraine wird sauber und aufgeräumt (ursprüngliche Tischordnung) hinterlassen. Für übermässige Verschmutzungen wird ein Reinigungsaufwand von 60.-/Stunde verrechnet.

Das Rauchen ist innerhalb der WerkStadt nicht gestattet.