Pflichten der Mieterin/des Mieters
Die Mieterin/der Mieter versichert mit der Bestätigung, dass sie/er nicht im Auftrag eines anderen Veranstalters handelt. Die Mieterin/der Mieter ist nicht berechtigt, die Räume Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten.
Die Mieterin/der Mieter hat für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen. Sie/er trägt das gesamte Risiko der Veranstaltung einschließlich der Vor- und Nachbereitung. Sie/er ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften und behördlichen Auflagen verantwortlich.
Die Mieterin/der Mieter beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz und übernimmt die Haftung für deren Einhaltung.
Die Anmeldung und Gebührenzahlung bei der SUISA (Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik) ist Angelegenheit der Mieterin/des Mieters.
Die Mieterin/der Mieter haftet für alle Personen- oder Sachschäden, die sie/er oder ihre/seine Mitarbeiter/-innen oder sonstige Vertragspartner/-innen sowie Teilnehmende an der Veranstaltung verursachen. Insbesondere haftet die Mieterin/der Mieter für Schäden an Einrichtungsgegenständen und technischer Ausstattung der Mieträume, die durch fahrlässigen bzw. unsachgemäßen Umgang entstanden sind.
Die WerkStadt wird sauber und aufgeräumt (ursprüngliche Tischordnung) hinterlassen. Für übermässige Verschmutzungen wird ein Reinigungsaufwand von 60.-/Stunde verrechnet.
Das Rauchen ist innerhalb der WerkStadt nicht gestattet.
Mietzeiten:
Bei einer Verlängerung der Mietzeit wird jede weitere Stunde mit 60.- berechnet.